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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1990 - 7 A 1935/88   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1990 - 7 A 1935/88 (https://dejure.org/1990,10110)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.04.1990 - 7 A 1935/88 (https://dejure.org/1990,10110)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. April 1990 - 7 A 1935/88 (https://dejure.org/1990,10110)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Immissionsschutzregelung; Bebauungsplan; Festlegung von Lärmgrenzwerten; Ermittlung von Lärmgrenzwerten; Fehlerhaftigkeit einer Immissionsschutzregelung; Summenpegelbegrenzung; Betriebsbezogene Pegelbegrenzung; Metro; Großmarkt ; Einzelhandel; Großhandel; Abgrenzung; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 10 A 944/91

    Immissionsbegrenzende Nebenbestimmungen; Nichtgewerbliche Geräuschwirkungen;

    Die Rechtswidrigkeit beruht nicht allein auf einer fehlenden Bestimmtheit dieser Maßgabe, die schon nicht regelt, nach welchem der seinerzeit gemäß § 3 Abs. 3 BauO NW 61 eingeführten oder sonst anerkannten technischen Regelwerke die genannten Lärmwerte (hier in phon) ermittelt werden sollten und ob es sich insoweit um A-bewertete Schallpegel, um Spitzenpegel von Einzelschallereignissen oder - wofür vieles spricht - um Mittelungspegel angeknüpft an die lmmissionsrichtwerte "Außen" der VDI-Richtlinie 2058 - Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft (Ausgabe Juli 1960) -handeln sollte (vgl. hier zu etwa BVerwG. Urteil vom 20.10.1989 - 4 C 12.87 NJW 1990, 925; Urteil des 7. Senats des Gerichts vom 23.4.1990 - 7 A 1935/88 -).
  • VG Düsseldorf, 23.05.2003 - 9 K 697/01

    Erlass einer Veränderungssperre durch die Gemeinde zur Sicherung der Planung für

    Bei der vom Gericht angenommenen und vom Beklagten geteilten Rechtsauffassung, dass die zur Ablehnung des Bauvorbescheids angeführte, im Bebauungsplan Nr. W 00 Gewerbegebiet X" und im Bebauungsplan Nr. W 00 Gewerbegebiet X", I. Änderung und Ergänzung, enthaltene textliche Festsetzung eines grenzbezogenen Schallleistungspegels rechtswidrig ist und zur Unwirksamkeit der Bebauungspläne führt, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 23. April 1990 - 7 A 1935/88 -, vom 15. Oktober 1992 - 7a D 80/91.NE -, vom 23. September 1993 - 10a NE 102/90 -, vom 8. November 1993 - 11 A 2736/89 -, vom 10. Oktober 1994 - 7a D 1001/92.NE - und vom 30. April 1996 - 10a 77/96.NE - , hätte es zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Versagungsbescheids des Beklagten vom 9. November 2000 im Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre nämlich weiterer Sachaufklärung in Form der Inaugenscheinnahme durch das Gericht bedurft, um die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB beurteilen zu können.
  • VG Gelsenkirchen, 08.12.2004 - 10 K 4188/00

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzung von Freiflächen als Stellplatz für

    Dabei müssen die besonderen Umstände" dadurch gekennzeichnet sein, dass sie eine frühere Bewältigung der planerischen Aufgabestellung der Gemeinde verhinderten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. April 1990 -7 A 1935/88- .
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